Corona-Maßnahmen Update 31.01.22
Unter welchen Bedingungen dürfen Personen, die über EINEN 2G-Nachweis verfügen, Sport ausüben?
Öffentlicher Ort (Wiese, Park…) |
Nicht-öffentliche Sportstätte |
|
Quadratmeter p.P. |
nein |
nein |
Öffnungszeiten |
0-24 Uhr |
5-24 Uhr |
2G-Nachweis (für berufliche Tätigkeit gilt 3G) |
nein |
bei der Sportausübung und für Zuschauer:innen |
Präventionskonzept |
nein |
ja |
COVID-19-Beauftragte/r |
nein |
ja |
Abstand |
mind. 2m zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben |
keiner bei der Sportausübung |
Maskenpflicht |
nein |
ja, beim Betreten von geschlossenen Räumlichkeiten; |
Zusammenkünfte/ |
nur zwischen 5-24 Uhr; |
nur zwischen 5-24 Uhr; |
Contact Tracing |
bei allen Zusammenkünften |
beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien; |