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Fördermittel

Allgemeines

Der ASKÖ WAT Wien vergibt Förderungen an seine Mitgliedsvereine aus Bundessport- und Landesfördermitteln anhand der Richtlinien des Bundes-Sportförderungsgesetzes.


Vergabe

Für die Fördervergabe an Mitgliedsvereine sind die Sportausschüsse der ASKÖ Wien und des WAT verantwortlich.
Auf Grund der derzeitigen Verbandsstruktur haben ASKÖ Wien und WAT Vereine ihre Anträge an die zuständigen Gremien zu richten.  Die jeweilige Vorgangsweise findet ihr hier.

Bei Fragen zur Abwicklung und Abrechnung steht euch die Geschäftsstelle jederzeit zur Verfügung.
Kontakt Förderwesen: Benjamin HustyChristian Hoffmann / Josephine Röser +4312260017

Vorgangsweise

Förderanträge für alle Vereine sind über die Bundesvereinsdatenbank zu stellen. Eine Anleitung dazu findet ihr im Handbuch.

Fördermöglichkeiten

Nachwuchsgrundförderung 2023

Richtlinien 2023 - nächste Einreichung 2024 möglich

  • Die Einreichung hat bis spätestens 28.Februar 2023 über die Datenbank bzw. mit ausgefüllten Formular zu erfolgen.
  • Der Antrag kann ausschließlich von Sparten/Vereinen mit Nachwuchsmitgliedern in anerkannten Sportarten (Fachverbänden) gestellt werden. (BSO / Stadt Wien)
  • Mitgliedsbeitrag des laufenden Jahres einbezahlt
  • Ausgefüllte Mitgliederbefragung (Bestandsmeldung) bis 15.02.2023 in der Vereinsdatenbank
  • Einbindung des ASKÖ-Logos im Web Vereinsauftritt (Homepage/Social Media)

Sollte ein Antrag über die Datenbank aktuell nicht möglich sein, ist es möglich das ausgefüllte Excel Formular per Email an foerderwesen@askoewat.wien zu übermitteln.

 Anschließend wird der Antrag vom Sportausschuss bearbeitet und die Sparte bzw. die Vereine über ihre Jahresförderung benachrichtigt.

Alle Zahlenangaben beziehen sich grundsätzlich sich auf ein gesamtes Kalenderjahr und auf die letzte abgelaufene Saison der Sportart.

Projekt und Sonderförderung 2023

Richtlinien

Vereine und Sparten können ganzjährig Förderanträge in Form einer Projekteinreichung an die Geschäftsstelle stellen. (Bsp. Veranstaltungen/Turnierteilnahmen/Sonstiges)
Die Anträge werden anschließend vom Sportausschuss behandelt.

Über das Formular kann ein Förderantrag von Vereinen in Form einer Projekteinreichung gestellt werden.

  • Einreichung über die Bundesvereinsdatenbank inklusive ausgefüllten Excelformular.
  • Mitgliedsbeitrag des laufenden Jahres einbezahlt
  • Einbindung des ASKÖ-Logos im Web Vereinsauftritt (Homepage/Social Media)
  • Die letztmögliche Einreichung im Kalenderjahr ist die Oktober SPA-Sitzung des laufenden Jahres.
  • Dem Förderantrag ist eine genaue Projektbeschreibung und Kosten-Kalkulation bzw. das aufgefüllte Excel beizufügen.
  • Der Förderantrag ist grundsätzlich 4 Wochen vor Durchführungsbeginn zu stellen.

 

Sollte ein Antrag über die Datenbank aktuell nicht möglich sein, ist es möglich das ausgefüllte Excel Formular per Email an foerderwesen@askoewat.wien

ASKÖ Energie Sonderzuschuss 2023

Download Richtlinien
Gefördert werden: belegbare Energiepreiserhöhungen in der Zeit von 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 in den Bereichen Strom, Heizung, Wasser, Mieterhöhungen/Benützungsgebühr wegen Energiepreiserhöhung sowie Kosten für Umstellung auf erneuerbare Energieträger.

Die Antragstellung ist von 27.02.2023 bis 31.10.2023 über die ASKÖ Vereinsdatenbank möglich.

Sportverein Plus

Einreichformulare

Für die jeweilige Förderung ist ein ensprechendes Formular auszufüllen. Die Formulare können hier abgerufen werden.

Förderformular_Nachwuchsgrundförderung_ASKOEWATWIEN_2023.xlsx
Downloadxlsx 41.03 Kb
Förderformular_Projekte_Sonderantrag_ASKOEWATWIEN_2023.xlsx
Downloadxlsx 40.14 Kb
ASKÖ_Energie_Sonderzuschuss_Richtlinien_2023.pdf
Downloadpdf 76.70 Kb
Sportverein PLUS_bestehende_ASKOE_Sportvereine_ASKOEWATWien.pdf
Downloadpdf 272.91 Kb
ASKÖ MVZ Handbuch_Vereine.pdf
Downloadpdf 1.67 Mb