Auf Grund der aktuellen Maßnahmen bleibt der Betrieb der ASKÖ WAT Wien Geschäftsstelle wie folgt eingeschränkt:
• Öffnungszeiten 9.00h bis 13.00h
Anfragen sind wie gewohnt telefonisch und per Email weiterhin möglich.
Unsere Geschäftsstelle bleibt vorerst für persönliche Besuche als Servicestelle geschlossen.
Starte fit in die neue Woche und gehe ebenso fit ins Wochenende - nach diesem Motto wird unser Online-Sportprogramm fortgesetzt.
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Unser langjähriger Sport-Funktionär und ehemaliger ASKÖ Wien Vize-Präsident für Finanzen Franz Esberger, ist leider vergangenes Wochenende von uns gegangen.
Franz Esberger war von 2002 – 2016 Vizepräsident für Finanzen in der ASKÖ Wien sowie bis zuletzt Funktionär und Aktiver im Basketballsport.
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Neues Datum: 07. bis 09. Mai 2021
SPÖ-Frauen und ASKÖ präsentieren den virtuellen Lauf/Walk der Frauen - "Uns reicht's. Wir starten los". Raus an die frische Luft, jede Teilnehmerin ist eine Gewinnerin. Die Teilnahme ist kostenlos.
Aufgrund der pandemischen Entwicklungen der letzten Tage und der Verlängerung des Lockdowns in der Ostregion bis 18.04.2021 haben wir uns entschlossen, unseren virtuellen Lauf/Walk um ein Monat zu verschieben. Gemeinsam wollen wir alles dafür tun, um die dritte Welle einzudämmen. Mit Solidarität, Rücksichtnahme und Vorsicht wird uns das gelingen!
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Maßnahmen ab 01. April 2021
Link Verordnung
Gültig für Ost-Region: Wien , Niederösterreich, Burgenland
Aktuell darf Sport nur:
- alleine (jederzeit),
- mit Personen aus dem gleichen Haushalt (jederzeit, ohne Abstand),
- mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn (jederzeit, ohne Abstand),
- mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister – jederzeit, ohne Abstand),
- oder mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird (jederzeit, ohne Abstand)
betrieben werden
Was ist im Sportbereich erlaubt?
Wir verweisen dazu auf das FAQ der Sport Austria
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Die Richtlinie des NPO Fonds für die Eingabe von Förderungen für das 4. Quartal 2020 ist veröffentlicht.
Anträge können ab 05. März 2021 auf https://npo-fonds.at/ gestellt werden.
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Die vom Sport erwirkte Ausnahmeregelung für die Anwendung der PRAE (Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung), dass wenn aufgrund der COVID-19 Krise Sportstätten gesperrt sind bzw. waren und alle anderen Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sind, auch ohne das Vorliegen einer Reisetätigkeit vom Verein/Verband steuer- und sozialversicherungsfrei eine PRAE ausgezahlt werden darf, wurde nun vorläufig bis 31.3.2021 verlängert.
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