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Corona-Pandemie: Aktueller Stand 10.06.2021

Öffnungsschritte 10. Juni 2021 - Link Verordnung
Die mit 10.6.2021 - 0.00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt Öffnungen in allen Bereichen mit sich. Für den Sport bedeutet dies unter anderem folgendes:

  • Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt.
  • Indoor müssen pro KundIn nur mehr 10 m2 zur Verfügung stehen.
  • Nicht-öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein.
  • Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden.
  • An öffentlichen Orten ist Sport zu jeder Zeit mit bis zu 16 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. Kinder zulässig.
  • Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht.

Was ist im Sportbereich erlaubt?

Wir verweisen dazu auf das FAQ der Sport Austria

Sport Austria-  www.sportaustria.at/corona

Bundesministerium - https://www.bmkoes.gv.at/Fragen

Forsetzung Maßnahmen:

  • Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
  • Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht.
  • Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht.

Übersicht Sport ab 10.06.2021 - Was ist im Sportberich erlaubt

Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
Outdoor

Nicht-öffentliche Sportstätte
Outdoor/Indoor

Quadratmeter p.P.

nein

indoor 10 m2

Öffnungszeiten

0-24 Uhr

5-24 Uhr

Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr („Eintrittstest“)

nein

bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen;
Sonderform Spitzensport: Arzt/Ärztin, erweitertes Präventionskonzept, zu Beginn und mind. alle 7 Tage Tests

Präventionskonzept

nein

ja

COVID-19-Beauftragte/r

nein

ja

Abstand

1 m beim Betreten;
Abstandunterschreitung bei Sportausübung (bis 16 Personen + Kinder):
Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten

1 m beim Betreten;
Abstandunterschreitung bei Sportausübung:
Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten

Maskenpflicht

nein

indoor, außer bei Sportausübung und in Feuchträumen

Zusammenkünfte/
Veranstaltungen

*max 16 Erwachsene aus unterschiedlichen Haushalten + Minderjährige
* 17-50 Personen: Anzeigepflicht, Nachweispflicht, in geschlossenen Räumen keine Gastro, 1 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (außer bei der Sportausübung)
* 1500 Personen indoor/3000 outdoor: zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, 75% Kapazität, Bewilligungspflicht, Nachweispflicht, 1 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
* ab 50 Personen: Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r

Training/Wettkampf in sportartüblicher Gruppengröße (ohne ZuschauerInnen);
Spitzensport: Ausnahme für Veranstaltungen (100 Personen indoor/200 outdoor);
für ZuschauerInnen gilt Staffelung wie bei öffentlichen Orten (siehe linke Spalte)

Contact Tracing

bei jeder Art von Zusammenkunft mit mehr als 16 Personen und länger als 15 Minuten

beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien und 1 m Abstand eingehalten wird;
im Spitzensport immer notwendig

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