Main area
.

Corona-Pandemie: Aktueller Stand 01.07.2021

Update 01. September Änderung bei 3G-Regelungen (Tests Gültigkeitszeitraum)

Ab 1. September gelten in Wien PCR-Tests bei Menschen über 12 Jahren nur noch für 48 Stunden als Eintritts-Tests, Antigen-Tests 24 Stunden.

Update ab 15. August: Änderung bei 3G-Regelungen (Impfung)

Ab 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3G). Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden (nur eine Impfung notwendig) sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert.

Öffnungsschritte 01. Juli 2021 - Link Verordnung
Die mit 01.07.2021- 0.00 Uhr in Kraft tretende 2. COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet wieder einige Lockerungen für den Sport, unter anderem:

  • Keine Auflagen bei Zusammenkünften bis 100 TeilnehmerInnen
  • Keine Personengrenze für AthletInnen bei Spitzensportveranstaltungen
  • Veranstaltungen/Zusammenkünfte 100 Personen Anzeigepflicht, ab 500 Personen Bewilligungspflicht

Folgende Sicherheitsmaßnahmen gelten in Wien zusätzlich:
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

Was ist im Sportbereich erlaubt?

Wir verweisen dazu auf das FAQ der Sport Austria

Sport Austria-  www.sportaustria.at/corona

Bundesministerium - https://www.bmkoes.gv.at/Fragen

Übersicht Sport ab 01.07.2021 - Was ist im Sportberich erlaubt

Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
Outdoor

Nicht-öffentliche Sportstätte
Outdoor/Indoor

Quadratmeter p.P.

nein

nein

Öffnungszeiten

0-24 Uhr

0-24 Uhr

Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr („3G“)

nein

bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen;
Sonderform Spitzensport: Arzt/Ärztin, erweitertes Präventionskonzept, geimpft, genesen oder mind. alle 7 Tage Tests

Präventionskonzept

nein

ja

COVID-19-Beauftragte/r

nein

ja

Abstand

keiner

keiner

Maskenpflicht

nein

nein (sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)

Zusammenkünfte/
Veranstaltungen

mehr als 100 TeilnehmerInnen: Anzeigepflicht, 3G-Nachweispflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r

mehr als 100 TeilnehmerInnen: Anzeigepflicht, 3G-Nachweispflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r;
Spitzensport: gesonderte Bestimmungen

Contact Tracing

bei Zusammenkünften mit mehr als 100 TeilnehmerInnen und länger als 15 Minuten

beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien; bei Zusammenkünften ab 100 TeilnehmerInnen (auch im Freien); im Spitzensport immer notwendig

zurück