ASKÖ Energie Sonderzuschuss 2023 – für ASKÖ Mitgliedsvereine
Die Antragstellung ist bis 31.10.2023 über die ASKÖ Vereinsdatenbank möglich.
Gefördert werden
• belegbare Energiepreiserhöhungen in der Zeit von 1. Jänner bis 31. Dezember 2023
• in den Bereichen Strom, Heizung, Wasser, Mieterhöhungen/Benützungsgebühr wegen Energiepreiserhöhung;
weiters: Kosten für Umstellung auf erneuerbare Energieträger (gilt für Vereine, die eine Sportanlage führen/betreiben)
• die vom betreffenden Verein nicht durch andere Förderungen abgedeckt werden können
Ablauf
• Verein sendet ausgefüllten Förderantrag (siehe Seite 2) und belegbare Unterlagen an den Landesverband
• Im Falle einer Notwendigkeit erfolgen Rückfragen durch den Landesverband
• Die Förderung erfolgt durch Beschluss des Landesverbands, solange finanzielle Möglichkeiten vorhanden sind
• Auf eine Förderung/Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch
Anzahl der Fördermaßnahmen, Betragsobergrenze pro Verein:
• Pro Verein steht für das Jahr 2023 ein maximaler Zuschussbetrag von EURO 5.000,-zur Verfügung.
Abrechnung
• Da es sich um Bundes-Sportförderungsmittel handelt, muss eine Abrechnung belegsmäßig den Kriterien des Bundesvereinszuschusses entsprechen.
• Bei einer Teilförderung müssen die eingereichten Belege teilentwertet werden
Kontakt - Abteilung Förderwesen