Corona-Pandemie: Aktueller Stand 19.11.2021
Verordnung Maßnahmen Bundesweit ab 08. Novmeber 2021 - Link Verordnung
Die mit 8.11. 0.00h in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
- Für SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien)
Sport Austria- www.sportaustria.at/corona
Übersicht Sport ab 19.11.2021 - Was ist im Sportberich erlaubt - SPORT AUSTRIA
Achtung: In einigen Bundesländern gelten zum Teil andere Maßnahmen (siehe FAQ "Welche zusätzlichen Regeln gelten in den Bundesländern?").
Öffentlicher Ort (Wiese, Park…) |
Nicht-öffentliche Sportstätte |
|
Quadratmeter p.P. |
nein |
nein |
Öffnungszeiten |
0-24 Uhr |
0-24 Uhr |
2G-Nachweis (für berufliche Tätigkeit gilt 3G) |
ab mehr als 25 TeilnehmerInnen |
bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen |
Präventionskonzept |
nein |
ja |
COVID-19-Beauftragte/r |
nein |
ja |
Abstand |
keiner |
keiner |
Maskenpflicht |
nein |
nein (sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist) |
Zusammenkünfte/ |
mehr als 25 TeilnehmerInnen: 2G-Nachweispflicht |
immer 2G-Nachweispflicht; |
Contact Tracing |
bei Zusammenkünften mit mehr als 25 TeilnehmerInnen und länger als 15 Minuten |
beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien; bei Zusammenkünften mit mehr als 25 TeilnehmerInnen (auch im Freien); im Spitzensport immer notwendig |