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Corona-Pandemie: Aktueller Stand 19.11.2021

Verordnung Maßnahmen - Wien ab 19. Novmeber 2021

  • Veranstaltungen/Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen sind nur mehr mit 2G+ möglich (geimpft oder genesen und zusätzlich PCR getestet), unabhängig ob indoor oder outdoor.
  • Die FFP2-Maskenpflicht wird darüber hinaus auf alle Innenräume ausgeweitet, die nicht Privatbereiche sind.

Ninja-Pass und Zutrittsregelungen für Kinder und Jugendliche

  • Die Testpflicht ab 6 Jahre bleibt bestehen.
  • Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren gilt 3G mit erweiterten Testgültigkeiten: 48 Stunden beim Antigen-Schnelltest und 72 Stunden beim PCR-Test. In dieser Altersgruppe gilt auch ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass als Eintrittsberechtigung bis zum jeweiligen Ende der Woche.
  • Für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren gilt der Ninja-Pass nicht
    als Eintrittstest. In Wien gilt für sie 2,5G und jeder Schultest einzeln für sich.

Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

      Was ist im Sportbereich erlaubt? - siehe mehr

      Wir verweisen dazu auf das FAQ der Sport Austria

      Verordnung Maßnahmen Bundesweit ab 08. Novmeber 2021 - Link Verordnung

      Die mit 8.11. 0.00h in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

      • Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
      • Für SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien)

      Sport Austria-  www.sportaustria.at/corona

      Übersicht Sport ab 19.11.2021 - Was ist im Sportberich erlaubt - SPORT AUSTRIA

      Achtung: In einigen Bundesländern gelten zum Teil andere Maßnahmen (siehe FAQ "Welche zusätzlichen Regeln gelten in den Bundesländern?").

      Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
      Outdoor

      Nicht-öffentliche Sportstätte
      Outdoor/Indoor

      Quadratmeter p.P.

      nein

      nein

      Öffnungszeiten

      0-24 Uhr

      0-24 Uhr

      2G-Nachweis (für berufliche Tätigkeit gilt 3G)

      ab mehr als 25 TeilnehmerInnen

      bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen

      Präventionskonzept

      nein

      ja

      COVID-19-Beauftragte/r

      nein

      ja

      Abstand

      keiner

      keiner

      Maskenpflicht

      nein

      nein (sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)

      Zusammenkünfte/
      Veranstaltungen

      mehr als 25 TeilnehmerInnen: 2G-Nachweispflicht
      mehr als 50 TeilnehmerInnen: Anzeigepflicht, 2G-Nachweispflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r

      immer 2G-Nachweispflicht;
      mehr als 50 TeilnehmerInnen: Anzeigepflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r;
      Spitzensport: gesonderte Bestimmungen

      Contact Tracing

      bei Zusammenkünften mit mehr als 25 TeilnehmerInnen und länger als 15 Minuten

      beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien; bei Zusammenkünften mit mehr als 25 TeilnehmerInnen (auch im Freien); im Spitzensport immer notwendig

      Link Maßnahmen bis 18.11.2021

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