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Corona-Maßnahmen Update 19.02.22

Maßnahmen Wien -  19.02.2022 - Link Verordnung

  • Zum Betreten von Indoor-Sportstätten braucht man einen 2G-Nachweis. Darüber hinaus ist beim Betreten sowie am Weg von und zu den Nasszellen, Geräten oder Ähnlichem eine FFP2-Maske sowie ein 2-Meter-Abstand zu anderen Besucher*innen vorgeschrieben
  • Die Personenobergrenze für Veranstaltungen wird aufgehoben.  PCR-Testergebnisse dürfen nicht älter als 48 Stunden sein, Antigen-Tests sind nicht gültig. Speisen und Getränke dürfen nur ausgegeben werden: - Bei Zusammenkünften bis zu 50 Personen. - Bei Zusammenkünften mit zugewiesenen Sitzplätzen. Es gelten die Gastronomie-Regeln.

  • die Gültigkeit des PCR-Tests ist in Wien auf 48 Stunden reduziert. (auch bei körpernahen Dienstleistungen und Ort beruflicher Tätigkeit (vgl § 1 und 2).

Bundesweite Maßnahmen - 19.02.2022 - Link Verordnung

In allen restlichen 8 Bundesländern gelten aktuell bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

  • Für nicht-öffentliche Sportstätten gilt 3G
  • Für Zusammenkünfte (Training, Wettkampf, Kurs…) gilt 3G
  • Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert

      Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.

      Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
      https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

      Unter welchen Bedingungen dürfen Personen, die über EINEN 3G-Nachweis verfügen, Sport ausüben?

      Achtung: in Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten weitehin 2G und bei Zusammenkünften 2,5G (also 2G oder PCR-Test max. 48h alt)!

       

      Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
      Outdoor

      Nicht-öffentliche Sportstätte
      Outdoor/Indoor

      Quadratmeter p.P.

      nein

      nein

      Öffnungszeiten

      0-24 Uhr

      5-24 Uhr

      3G-Nachweis

      nein

      bei der Sportausübung und für Zuschauer:innen

      Präventionskonzept

      nein

      ja

      COVID-19-Beauftragte/r

      nein

      ja

      Abstand

      mind. 2m zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben

      keiner bei der Sportausübung

      Maskenpflicht

      nein

      ja, beim Betreten von geschlossenen Räumlichkeiten;
      Ausnahmen: bei der Sportausübung und in Feuchträumen

      Zusammenkünfte/
      Veranstaltungen

      3G-Nachweispflicht;
      mit mehr als 50 Teilnehmer:innen nur nur zwischen 5-24 Uhr

      nur zwischen 5-24 Uhr;
      3G-Nachweispflicht,
      Spitzensport: Sonderbestimmungen

      Contact Tracing

      bei allen Zusammenkünften mit Aufenthalt länger als 15 Minuten und wenn nicht durchgehend Maske getragen wird

      beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien;
      bei Zusammenkünften (auch im Freien) wenn nicht durchgehend Maske getragen wird;
      im Spitzensport immer notwendig

      Maßnahmen bis 18.02.2022

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