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Corona-Maßnahmen Update 12.02.22

Bundesweite Maßnahmen - 12.02.2022 - Link Verordnung

In allen Bundesländern gelten aktuell bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

  • Keine Beschränkung mehr bei Anzahl der Teilnehmer:innen (aber weiterhin 2G und ab 51 Personen Anzeige- bzw. ab 251 Personen Bewilligungspflicht)
  • Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 50 Teilnehmer:innen keine Speisen/Ausschank
  • Für Veranstaltungen mit weniger als 51 Teilnehmer:innen keine Sperrstunde mehr (aber Sportstätten weiterhin 5-24 Uhr)
  • Kein Contract Tracing mehr wenn durchgehend Maske getragen wird (z.B. Pulikum)
  • Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert

Maßnahmen Wien -  12.02.22 - Link Verordnung 

  • die Gültigkeit des PCR-Tests ist in Wien auf 48 Stunden reduziert. (auch bei körpernahen Dienstleistungen und Ort beruflicher Tätigkeit (vgl § 1 und 2)).

Mit Stand 31.01.2022 ist Kontaktsport Indoor in Wien somit wieder möglich. (Link Verordnung Wien)
In Wien können somit auch wieder Kampf- und Kontaktsport nach den Maßnahmen der Bundesverordnung ausgeübt werden.

    Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.

    Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
    https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

    Unter welchen Bedingungen dürfen Personen, die über EINEN 2G-Nachweis verfügen, Sport ausüben?

    Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
    Outdoor

    Nicht-öffentliche Sportstätte
    Outdoor/Indoor

    Quadratmeter p.P.

    nein

    nein

    Öffnungszeiten

    0-24 Uhr

    5-24 Uhr

    2G-Nachweis (für berufliche Tätigkeit gilt 3G)

    nein

    bei der Sportausübung und für Zuschauer:innen

    Präventionskonzept

    nein

    ja

    COVID-19-Beauftragte/r

    nein

    ja

    Abstand

    mind. 2m zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben

    keiner bei der Sportausübung

    Maskenpflicht

    nein

    ja, beim Betreten von geschlossenen Räumlichkeiten;
    Ausnahmen: bei der Sportausübung und in Feuchträumen

    Zusammenkünfte/
    Veranstaltungen

    2G-Nachweispflicht;
    mit mehr als 50 Teilnehmer:innen nur nur zwischen 5-24 Uhr

    nur zwischen 5-24 Uhr;
    2G-Nachweispflicht,
    Spitzensport: Sonderbestimmungen

    Contact Tracing

    bei allen Zusammenkünften mit Aufenthalt länger als 15 Minuten und wenn nicht durchgehend Maske getragen wird

    beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien;
    bei Zusammenkünften (auch im Freien) wenn nicht durchgehend Maske getragen wird;
    im Spitzensport immer notwendig

    Maßnahmen bis 11.02.2022

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