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Corona-Maßnahmen Update 05.03.22

Maßnahmen Wien -  05.03.2022 - Link Verordnung

  • In Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten und Gastronomie (z.B. Kantine) weiterhin 2G (geimpft oder genesen) und für Zusammenkünfte indoor eine FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen Sportausübung). Für Spitzensportler:innen gilt dabei im Sinne der beruflichen Tätigkeit weiterhin 3G.

Bundesweite Maßnahmen - 05.03.2022 - Link Verordnung

COVID-Update: Keine Einschränkungen mehr für Sport (ausgenommen Wien)
Die mit 5.3. in Kraft getretenen Novellen der COVID-Bundes- und -Wiener Verordnung bringen v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Es gibt keine Zutrittsbeschränkungen (G-Nachweis oder Sperrstunde) für Sportstätten mehr
  • Es gibt keine Gruppengrößenbeschränkungen für Zusammenkünfte mehr
  • Verantwortliche von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen und Betreiber:innen nicht-öffentlicher Sportstätten haben eine/n COVID-19-Beauftragte/n zu bestellen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen
  • Es wird weiterhin empfohlen, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen (ausgenommen Sportausübung und Feuchträume)

In den restlichen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

      Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.

      Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
      https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

      Aktuell gibt es die Sportausübung betreffend auf Bundesebene keine Einschränkungen.

      In Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten und Gastronomie (z.B. Kantine) weiterhin 2G (geimpft oder genesen) und für Zusammenkünfte indoor eine FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen Sportausübung). Spitzensportler:innen sind davon ausgenommen.

      Maßnahmen bis 04.03.2022

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