Maßnahmen Wien - 05.03.2022 - Link Verordnung
- In Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten und Gastronomie (z.B. Kantine) weiterhin 2G (geimpft oder genesen) und für Zusammenkünfte indoor eine FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen Sportausübung). Für Spitzensportler:innen gilt dabei im Sinne der beruflichen Tätigkeit weiterhin 3G.
Bundesweite Maßnahmen - 05.03.2022 - Link Verordnung
COVID-Update: Keine Einschränkungen mehr für Sport (ausgenommen Wien)
Die mit 5.3. in Kraft getretenen Novellen der COVID-Bundes- und -Wiener Verordnung bringen v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Es gibt keine Zutrittsbeschränkungen (G-Nachweis oder Sperrstunde) für Sportstätten mehr
- Es gibt keine Gruppengrößenbeschränkungen für Zusammenkünfte mehr
- Verantwortliche von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen und Betreiber:innen nicht-öffentlicher Sportstätten haben eine/n COVID-19-Beauftragte/n zu bestellen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen
- Es wird weiterhin empfohlen, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen (ausgenommen Sportausübung und Feuchträume)
In den restlichen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.
Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.
Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/
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Das Weichtalhaus der Naturfreunde wird 100 Jahre alt. Anläßlich des Jubiläums findet das Wanderungopening der Naturfreunde Wien am 24.04. beim Weichtalhaus statt. Die Naturfreunde Landstraße sind mit einer Klettersteigtour dabei.
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März 2022 bis inkl. Mai 2022
Die MA 51 – Sport Wien bietet, in Kooperation mit dem ASKÖ WAT Wien und dem Mitgliedsverein „Easy Swim Vienna“, seit Jahren Schwimmkurse für Kinder zu sehr günstigen Tarifen an. So ist gewährleistet, dass möglichst vielen Personen - auch in finanziell schwierigen Situationen aufgrund der Pandemie – der Zugang zum Vereinssport bzw. zu einem Schwimmkurs ermöglicht wird.
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Sportlicher Erfolg ist einer von vielen Eckpfeilern einer erfolgreichen Jugendarbeit in den Sportvereinen, auf die nicht nur der Verein, sondern auch jeder Verband stolz sein kann.
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Maßnahmen Wien - 19.02.2022 - Link Verordnung
- Zum Betreten von Indoor-Sportstätten braucht man einen 2G-Nachweis. Darüber hinaus ist beim Betreten sowie am Weg von und zu den Nasszellen, Geräten oder Ähnlichem eine FFP2-Maske sowie ein 2-Meter-Abstand zu anderen Besucher*innen vorgeschrieben
-
Die Personenobergrenze für Veranstaltungen wird aufgehoben. PCR-Testergebnisse dürfen nicht älter als 48 Stunden sein, Antigen-Tests sind nicht gültig. Speisen und Getränke dürfen nur ausgegeben werden: - Bei Zusammenkünften bis zu 50 Personen. - Bei Zusammenkünften mit zugewiesenen Sitzplätzen. Es gelten die Gastronomie-Regeln.
- die Gültigkeit des PCR-Tests ist in Wien auf 48 Stunden reduziert. (auch bei körpernahen Dienstleistungen und Ort beruflicher Tätigkeit (vgl § 1 und 2).
Bundesweite Maßnahmen - 19.02.2022 - Link Verordnung
In allen restlichen 8 Bundesländern gelten aktuell bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.
- Für nicht-öffentliche Sportstätten gilt 3G
- Für Zusammenkünfte (Training, Wettkampf, Kurs…) gilt 3G
- Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert
Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.
Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/
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Tief betroffen geben wir die Nachricht vom Ableben von Rudolf Satran im stolzen Alter von 92 Jahren bekannt.
Als Spätberufener wurde „unser“ Rudi mit 82 Jahren noch Übungsleiter des WAT.
Er war Zeit seines Lebens immer sportlich aktiv. Am liebsten nahm er am Fit Sport Austria Kongress in Saalfelden sowie an der Senior:innensportwoche in Schielleiten teil.
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Der für gemeinnützige Einrichtungen (z.B. Sportvereine) geschaffene NPO-Fonds unterstützt weiterhin Organisationen, die mit COVID-19-bedingten Einbußen zu kämpfen haben.
Der Fonds wurde bis inkl. 1. Quartal 2022 verlängert. Die Antragstellung für das 4. Quartal 2021 ist ab 21.02.2022 bis 30.04.2202 möglich. Weitere Informationen und Antragstellung auf https://npo-fonds.at/
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Bundesweite Maßnahmen - 12.02.2022 - Link Verordnung
In allen Bundesländern gelten aktuell bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.
- Keine Beschränkung mehr bei Anzahl der Teilnehmer:innen (aber weiterhin 2G und ab 51 Personen Anzeige- bzw. ab 251 Personen Bewilligungspflicht)
- Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 50 Teilnehmer:innen keine Speisen/Ausschank
- Für Veranstaltungen mit weniger als 51 Teilnehmer:innen keine Sperrstunde mehr (aber Sportstätten weiterhin 5-24 Uhr)
- Kein Contract Tracing mehr wenn durchgehend Maske getragen wird (z.B. Pulikum)
- Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert
Maßnahmen Wien - 12.02.22 - Link Verordnung
- die Gültigkeit des PCR-Tests ist in Wien auf 48 Stunden reduziert. (auch bei körpernahen Dienstleistungen und Ort beruflicher Tätigkeit (vgl § 1 und 2)).
Mit Stand 31.01.2022 ist Kontaktsport Indoor in Wien somit wieder möglich. (Link Verordnung Wien)
In Wien können somit auch wieder Kampf- und Kontaktsport nach den Maßnahmen der Bundesverordnung ausgeübt werden.
Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.
Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/
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Bundesweite Maßnahmen - Kontaktsport in Wien Indoor wieder möglich
Update 05.02.2022 - Link Verordnung
In allen Bundesländern gelten aktuell bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.
- Die 25-Personen-Grenze wurde auf 50 erhöht. Trainings und Wettkämpfe sind somit im Breitensport mit bis zu 50 Teilnehmer:innen möglich
- Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert
- Die Sperrstunde wurde auf 24 Uhr verlängert
- Stehen ausschließlich zugewiesene Sitzplätze zur Verfügung, gelten für Personen (z.B. Zuschauer:innen) indoor wie outdoor eine Obergrenze von max. 2.000 Teilnehmer:innen und der 2G-Nachweis.
Maßnahmen ab 11.01.2022 - Link Verordnung bzw. ab 31.01.2022 - Link Verordnung gültig bis 27.02.2022
Mit Stand 31.01.2022 ist Kontaktsport Indoor in Wien somit wieder möglich. (Link Verordnung Wien)
In Wien können somit auch wieder Kampf- und Kontaktsport nach den Maßnahmen der Bundesverordnung ausgeübt werden.
Die übrigen gültig Maßnahmen seit 11.01.2022 bleiben grundsätzlich in Kraft bzw. unverändert.
- FFP2-Maskenpflicht im Freien bzw. auf öffentlichen Orten sofern der 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. (ausgenommen Sportausübung)
- Die Prüfpflicht des 2G-Nachweises gilt bei Betreibern von nicht öffentlichen Sportstätten bzw. in allfälligen auf der Sportanlage befindlichen Verkaufsshops bzw. bei Zusammenkünften (auch für Sportveranstaltungen)
- Sonderbestimmungen für Spitzensport bleiben unverändert
Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.
Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/
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Update 31.01.22 - Bundesweite Maßnahmen - keine Veränderungen für den Sport
Maßnahmen ab 11.01.2022 - Link Verordnung
bzw. ab 31.01.2022 - Link Verordnung gültig bis 27.02.2022
- FFP2-Maskenpflicht im Freien bzw. auf öffentlichen Orten sofern der 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. (ausgenommen Sportausübung)
- Die Prüfpflicht des 2G-Nachweises gilt bei Betreibern von nicht öffentlichen Sportstätten bzw. in allfälligen auf der Sportanlage befindlichen Verkaufsshops bzw. bei Zusammenkünften (auch für Sportveranstaltungen)
- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur bis 22 Uhr betreten werden
- Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze wie z.B. Trainings dürfen nur mit max. 25 Personen stattfinden (auch outdoor)
- Sportveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (z.B. Zuschauer:innen) können indoor wie outdoor mit max. 500 Personen bei 2G-Nachweis, max. 1.000 Personen bei 2G-Nachweis+PCR-Test und max. 2.000 Personen bei Boosterimpfung+PCR-Test stattfinden
- Sonderbestimmungen für Spitzensport bleiben unverändert
COVID-Verordnung: strengere Maßnahmen in Wien bis 30.01.22 (Link zur Verordnung) bzw. 30.01 (Link zur Verordnung)
- Sport darf indoor nur ohne Körperkontakt ausgeübt werden. Zusätzlich ist ein 2m Abstand zu allen anwesenden Personen zu jedem Zeitpunkt einzuhalten.
- Bei Zusammenkünften von mehr als 25 Personen outdoor gilt 2G+. Es ist also ein zusätzlicher Nachweis über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen.
- Indoor Sportstätten dürfen nur mit FFP2-Maske betreten werden, die FFP2-Maske muss jederzeit getragen werden, außer bei der Sportausübung.
Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.
Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/
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ASKÖ-Präsident Hermann Krist: "Gesundheitspolitik versteht positive Bedeutung des Sports nicht"
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Der ASKÖ WAT Wien engagiert sich für ein Klima des Respekts, der Anerkennung und des Schutzes seiner Mitglieder und SportlerInnen. Gemeinsam mit der BSO und den anderen zwei Dachverbänden wird mit der Initiative „Für Respekt und Sicherheit“ ein klares Zeichen gegen sexualisierte Gewalt gesetzt und ein sportliches Umfeld von Vertrauen und Respekt verfolgt.
Termine 2022 - Workshops - zur Online Anmeldung
Sensibilisierungsworkshop (für Trainer/innen, Vereinsmitglieder)
am Sonntag 23.01.2022 13:00 – 17:00 (online) - Ausschreibung
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Ende Dezember 2021 hat das Sportministerium den Sportbonus bis September 2022 verlängert. Das aktualisierte Förderprogramm ist auf der Webseite des Sportministeriums abrufbar. Alle Details: www.sportbonus.at
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Die Vienna D.C. Timberwolves schafften am Sonntag 26.12.2021 in der bet-at-home Basketball Superliga die Top-Sensation und besiegen BC GGMT Vienna mit 87:82!
Die Wölfe zeigen sich im Wolves Dome von Anfang an bissig und lassen sich auch durch zwischenzeitliche Tiefs nicht aus der Fassung bringen.
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Wir wünschen allen Funktionär*innen, Sportler*innen, Partner*innen und Wegbegleiter*innen ein frohes und gesundes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und freuen uns auf ein gemeinsames sportliches Jahr 2022.
Das Büro ist ab dem 24. Dezember 2021 bis zum 09. Jänner 2022 geschlossen.
Ab dem 10. Jänner sind wir wieder vor Ort in der Geschäftsstelle für euch da.
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Der ASKÖ WAT Wien startet voraussichtlich am Mittwoch, 16.02.2022 in das Frühjahrssemester. Eine Anmeldung wird ab Montag, 31.01.2022 online sowie vor Ort am Standort Wienerberg und in der Geschäftsstelle möglich sein.
Falls es aufgrund von neuen Vorgaben der Bundesregierung Änderungen geben sollte, informieren wir sie auf unserer Homepage darüber.
Sie möchten unser Programm erhalten? Tragen Sie sich einfach in das Online-Formular unter mehr ein und wir informieren Sie über unser Sportangebot.
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Um das Warten auf das Weihnachtsfest zu verkürzen, laden wir sehr herzlich zum Weihnachtsturnen am Samstag den 18.12.2021 im ASKÖ WAT Bewegungszentrum Wienerberg ein. Es erwartet Sie und Ihre Kinder ein vorweihnachtliches Bewegungsprogramm.
Die Anmeldung ist ab sofort über unsere Homepage (Stichwort „Weihnachten“) oder im Bewegungszentrum vor Ort möglich.
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Strengere Corona-Maßnahmen für Wien
Für die Sportausübung im Bundesland Wien gelten – zusätzlich zu den Regeln des Bundes – seit Sonntag den 12.12.2021 strengere Maßnahmen.
Update 21.12. Die Maßnahmen wurden bis 31.12.2021 verlängert. (Link zur Verordnung)
COVID-Verordnung: strengere Maßnahmen in Wien (Link zur Verordnung):
- Sport darf indoor nur ohne Körperkontakt ausgeübt werden. Zusätzlich ist ein 2m Abstand zu allen anwesenden Personen zu jedem Zeitpunkt einzuhalten.
- Bei Zusammenkünften von mehr als 25 Personen outdoor gilt 2G+. Es ist also ein zusätzlicher Nachweis über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen.
- Indoor Sportstätten dürfen nur mit FFP2-Maske betreten werden, die FFP2-Maske muss jederzeit getragen werden, außer bei der Sportausübung.
Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.
Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/
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Lockdown Maßnahmen - ab 22. Novmeber 2021 - Verordnung
Sport eingeschränkt weiterhin möglich
- Betreten von nicht öffentlichen Sportstätten (indoor) zum Zwecke der Ausübung von Sport ist grundsätzlich verboten.
Aktuell darf Sport nur
- alleine,
- mit Personen aus dem gleichen Haushalt,
- mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner:in,
- mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister),
- mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird
betrieben werden.
Ausgenommen von diesen Beschränkungen ist nur der Spitzensport.
Was ist im Sportbereich erlaubt? - siehe mehr
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Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/
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Unter dem Motto „Mit Bewegung etwas bewegen“ wird auch 2021 der Movemberlauf als Virtual Run am 20. & 21. November stattfinden.
Interessierte Läufer:innen und Walker:innen in ganz Österreich können sich für den Charity Run über 2,5 oder 5 Kilometer anmelden. Gelaufen und gewalked werden darf überall - egal, in welchem Bundesland, direkt von der Haustür weg oder auf der Lieblingstrecke – und das mit oder ohne Schnauzbart.
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Verordnung Maßnahmen - Wien ab 19. Novmeber 2021
- Veranstaltungen/Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen sind nur mehr mit 2G+ möglich (geimpft oder genesen und zusätzlich PCR getestet), unabhängig ob indoor oder outdoor.
- Die FFP2-Maskenpflicht wird darüber hinaus auf alle Innenräume ausgeweitet, die nicht Privatbereiche sind.
Ninja-Pass und Zutrittsregelungen für Kinder und Jugendliche
- Die Testpflicht ab 6 Jahre bleibt bestehen.
- Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren gilt 3G mit erweiterten Testgültigkeiten: 48 Stunden beim Antigen-Schnelltest und 72 Stunden beim PCR-Test. In dieser Altersgruppe gilt auch ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass als Eintrittsberechtigung bis zum jeweiligen Ende der Woche.
- Für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren gilt der Ninja-Pass nicht
als Eintrittstest. In Wien gilt für sie 2,5G und jeder Schultest einzeln für sich.
Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/
Was ist im Sportbereich erlaubt? - siehe mehr
Wir verweisen dazu auf das FAQ der Sport Austria
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Wer fit und aktiv durch die kalte Jahreszeit kommen möchte, kann sich ab sofort für stark ermäßigte Restplätze in unserem Sportangebot anmelden.
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Für Vereine ist laut Bildundsdirektion Wien folgende Regelung geltend (Stand 16.11.2021)
Bei Erfüllung folgender Erfordernisse steht der Turnsaalbenützung von Vereinen/Verbänden in Wien nichts entgegen!
Ausnahme: Schulen können auf Grund von Eigenbedarf unabhängig dieser Regel den Zutritt ablehnen.
Schulraumüberlassung
Diese ist zulässig, unter der Voraussetzung, dass kein Kontakt zwischen den externen Personen, den Schüler/inne/n und den Lehrpersonen erfolgt.
Für die Sportausübung bzw. Betretung ist ein Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr laut aktuellen Richtlinen der Stadt Wien zu erbringen und während des gesamten Aufenthalts in der Schule bereithalten.
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Wat Simmering gewinnt Duell gegen Graz. Jubelstimmung bei WAT Simmering: Nach dem unglücklichen 4-4-Unentschieden zum Bundesliga-Auftakt gegen VRC Badminton, gelang den Athlet*innen des WAT am Samstag ein überzeugender Sieg gegen ATSE Attention Graz. Mit 5-3 konnten die Grazer bezwungen werden.
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Verordnung Maßnahmen ab 08. Novmeber 2021 - Link Verordnung
Die mit 8.11. 0.00h in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
- Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G
- Für Kinder/Jugendliche bis 12 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis (in Wien)
- Für SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien)
Update Wien ab 12.11 :
- Für Kinder von 12-15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft, genesen , PCR-getestet). Damit gilt der „Ninja-Pass“ zwar unter der Woche, aber nicht über das ganze Wochenende. Für diese Altersgruppe gelten PCR-Tests 48 Stunden.
Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/
Was ist im Sportbereich erlaubt? - siehe mehr
Wir verweisen dazu auf das FAQ der Sport Austria
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Am Donnerstag den 04.11 ist unsere Geschäftsstelle ab 12.30h auf Grund einer internen Veranstaltung geschlossen.
Am Freitag den 05.11 - 9.00h stehen wir wieder zur Verfügung.
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Das sportlich-gruselige Herbstfest fand am Samstag, den 30.10.2021, in unserem ASKÖ WAT Bewegungszentrum am Wienerberg statt.
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Der Hula Hoop Reifen ist das Fitnessgerät der Stunde. Die Übungen machen nicht nur Spaß, sie sind auch ein Ganzkörpertraining und kräftigen unter anderem den Bauch, die Taille und die Rückenmuskulatur. Das Bindegewebe wird gestärkt und die Fettverbrennung angekurbelt.
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Der sportliche Fixpunkt am Nationalfeiertag – das Finale Grande des Wien.läuft CUP auf der Prater Hauptallee!
Am 26. Oktober 2021 fand auf der Prater Hauptallee das alljährliche Grande Finale, der letzte Lauf des Wien.läuft CUPs, statt. Rund 130 Läufer:innen und Nordic Walker:innen schnürten ihre Sportschuhe und nahmen bei schönstem Herbstwetter im Prater am Event teil, um die letzten Punkte für die CUP-Wertung zu ergattern.
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Am Montag den 25. Oktober (Fenstertag) und Dienstag den 26. Oktober bleibt die ASKÖ WAT Geschäftsstelle auf Grund des Nationalfeiertags geschlossen.
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