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Freiwilligenpauschale für gemeinützige Vereine

Freiwilligenpauschale für gemeinützige Vereine

Mit dem am 1.1.2024 in Kraft getretenen Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde für gemeinnützige Sportvereine und -verbände die Möglichkeit geschaffen, ehrenamtlich Tätige im Rahmen eines steuerfreien Freiwilligenpauschales zu entschädigen.

Freiwilligenpauschale – Klein

Die kleine Pauschale von max. 30 Euro/Tag und 1.000 Euro/Jahr kann zur Entschädigung von Vereinsfunktionär:innen, Vorstandsmitglieder, sonst im Verein freiwillig Tätigen (z.B.: Platzwart:innen, Fahrtendienst, Fanbetreuung, Streckenposten, technische Hilfsdienste, Aufbau Sportparcours) ausbezahlt werden.

Freiwilligenpauschale – Groß

Die große Pauschale von max. 50 Euro/Tag und 3.000 Euro/Jahr kann zur Entschädigung von für ehrenamtliche Tätigkeiten als Ausbildner:in oder Übungsleiter:in ausbezahlt werden.

Formulare - Download

Sämtliche Informationen sind hier verfügbar:
www.sportaustria.at/freiwilligenpauschale

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