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Corona-Pandemie: Aktueller Stand 22.11.2021

Lockdown Maßnahmen - ab 22. Novmeber 2021 - Verordnung
Sport eingeschränkt weiterhin möglich

  • Betreten von nicht öffentlichen Sportstätten (indoor) zum Zwecke der Ausübung von Sport ist grundsätzlich verboten.

Aktuell darf Sport nur

  • alleine,
  • mit Personen aus dem gleichen Haushalt,
  • mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner:in,
  • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister),
  • mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird

betrieben werden.
Ausgenommen von diesen Beschränkungen ist nur der Spitzensport.

      Was ist im Sportbereich erlaubt? - siehe mehr

      Wir verweisen dazu auf das FAQ der Sport Austria

      Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
      https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

      Sport Austria -Corona-Update - 23.11.2021
      weiterhin 2G auf Sportstätten im Freien und kontaktlose Formen von Kontaktsportarten erlaubt

      Das Gesundheitsministerium brachte folgende Klarstellungen zur aktuellen Verordnung: Auf Sportstätten gilt für das Betreten zum Zweck der Sportausübung wie bisher weiterhin 2G. Zudem ist die Ausübung kontaktloser Formen von Kontaktsportarten (z.B. Fußball-Pass-/Schusstraining ohne Körperkontakt) erlaubt.

      Übersicht Sport ab 22.11.2021 - Was ist im Sportberich erlaubt

      Weiteres:

      Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Sportausübung nicht getragen werden. Es müssen aber 2m Abstand eingehalten werden (ausgenommen selber Haushalt).

      Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden.

      Die Sportausübung ist unter anderem mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird oder als Dienstleistungen zu Aus- und Fortbildungszwecken erlaubt.

      Demnach ist z.B. ein Outdoor-Einzeltraining mit Trainer:in oder das Training mit einem/einer Trainer:in und Personen aus einem anderen Haushalten möglich. Es müssen jederzeit 2m Abstand gehalten werden (ausgenommen selber Haushalt).

      Kontaktsportarten

      Aktuell ist die Ausübung von Kontaktsportarten nur für Spitzensportler:innen gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 erlaubt.

      Vergangen Maßnahmen

      Link Maßnahmen bis 21.11.2021

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