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Corona-Pandemie: Aktueller Stand 19.05.2021

Öffnungsschritte 19. Mai 2021 - Link Verordnung
Die mit 19.5. - 0.00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt Öffnungen in allen Bereichen mit sich. Für den Sport bedeutet dies unter anderem folgendes:

  • An öffentlichen Orten ist Sport mit bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. 10 Minderjähriger möglich. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
  • Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist zwischen 5-22 Uhr jeder Sport in sportarttypischer Gruppengröße erlaubt (ohne Zuschauer). Indoor müssen 20 m2 pro Person zur Verfügung stehen. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.

Was ist im Sportbereich erlaubt?

Wir verweisen dazu auf das FAQ der Sport Austria

Sport Austria-  www.sportaustria.at/corona

Bundesministerium - https://www.bmkoes.gv.at/Fragen

Übersicht Sport ab 19.05.2021 - Was ist im Sportberich erlaubt

 

Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
Outdoor

Nicht-öffentliche Sportstätte
Outdoor/Indoor

Quadratmeter p.P.

nein

indoor 20 m2

Öffnungszeiten

0-24 Uhr

5-22 Uhr

Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr („Eintrittstest“)

nein

bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen;
Sonderform Spitzensport: Arzt/Ärztin, erweitertes Präventionskonzept, zu Beginn und mind. alle 7 Tage Tests

Präventionskonzept

nein

ja

COVID-19-Beauftragte/r

nein

ja

Abstand

2 m beim Betreten;
Abstandunterschreitung bei Sportausübung (bis 10 Personen + 10 Kinder):
Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten

2 m beim Betreten;
Abstandunterschreitung bei Sportausübung:
Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten

Maskenpflicht

nein

ja (indoor wie outdoor), außer bei Sportausübung und in Feuchträumen

Zusammenkünfte/
Veranstaltungen

* 5-22 Uhr: max 10 Erwachsene aus 10
Haushalten + 10 Kinder
* 22-5 Uhr: max. 4 Erwachsene aus 4
Haushalten + 6 Kinder
* 11-50 Personen: Anzeigepflicht, Nachweispflicht, keine Gastro, 2 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung)
* 1500 Personen indoor/3000 outdoor: zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, 50% Kapazität, Bewilligungspflicht, Nachweispflicht, 2 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht
* ab 50 Personen: Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r

Training/Wettkampf in sportartüblicher Gruppengröße (ohne ZuschauerInnen);
Spitzensport: Ausnahme für Veranstaltungen (100 Personen indoor/200 outdoor);
für ZuschauerInnen gilt Staffelung wie bei öffentlichen Orten (siehe linke Spalte)

Contact Tracing

bei jeder Art von Zusammenkunft mit mehr als 10 Personen und länger als 15 Minuten

beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien und 2 m Abstand eingehalten wird;
im Spitzensport immer notwendig

Fortsetzung Maßnahmen ab 19.05.2021

• Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein/e COVID-19-Beauftragte/r, ein Nachweis geringer epidemiologische Gefahr („Eintrittstest“) und in der Regel Contact Tracing notwendig.

• Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.

• Einhergehend mit bestimmten Auflagen sind outdoor bis zu 3.000 und indoor bis zu 1.500 ZuschauerInnen erlaubt, wobei nur 50% der Kapazität genutzt werden dürfen.

Link Maßnahmen bis 18.05.2021

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