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Corona-Pandemie: Aktueller Stand 15.03.2021

Maßnahmen ab 15. März 2021

Link Verordnung

Änderungen zu 18.02.2021

  • Sportgruppen mit Kindern/Jugendlichen (unter 18 J.)  möglich, Präventionskonzept und Contact Tracing verpflichtend.
  • Klarstellung, dass jede Sportart mit 2 m Mindestabstand möglich ist (also auch kontaktlose Trainingsformen von Mannschafts-/Kontaktsportarten).
  • Kurzfristige Unterschreitung des Mindestabstandes ist erlaubt (z.B. Tennis-Doppel).
  • Verpflichtendes Contact Tracing - Details und Forsetzung s. unten bzw. unter mehr

Was ist im Sportbereich erlaubt?

Wir verweisen dazu auf das FAQ der Sport Austria

Sport Austria-  www.sportaustria.at/corona

Bundesministerium - https://www.bmkoes.gv.at/Fragen

Übersicht Sport ab 15. März 2021

Fortsetzung -Änderungen zu 18.02.2021

  • Verpflichtendes Contact Tracing: Sportstättenbetreiber, Veranstalter von Sportgruppen und Spitzensportveranstaltungen haben von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufgehalten haben, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung Vor- und Familiennamen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit Datum und Uhrzeit des Betretens der Sportstätte zu erheben. Diese Daten sind der Bezirksverwaltungsbehörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und müssen nach 28 Tagen gelöscht werden.  Vorlage hier .
  • Sportcamps/Ferienlager im Sinne der außerschulischen Jugendarbeit sind outdoor und indoor möglich (Veranstaltungen im Rahmen dieser wieder mit 10 Kindern/Jugendlichen zzgl. 2 volljähriger Betreuungspersonen) – je nach Präventionskonzept kann hier sogar der Mindestabstand bzw. die Maske weggelassen werden.
  • Das Land Vorarlberg entwickelte aufgrund der Infektionslage eigene Maßnahmen, die sich vom Rest Österreichs unterscheiden.

Aktuell darf Sport nur

  • alleine (jederzeit),
  • mit Personen aus dem gleichen Haushalt (jederzeit, ohne Abstand),
  • mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn (jederzeit, ohne Abstand),
  • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister – jederzeit, ohne Abstand),
  • mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird (jederzeit, ohne Abstand),
  • mit maximal vier Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjähriger (nur zwischen 6 und 20 Uhr, mit zwei Meter Abstand)
  • oder outdoor mit max. zehn Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, zuzüglich zwei volljähriger Betreuungspersonen (nur zwischen 6 und 20 Uhr, mit zwei Meter Abstand – siehe FAQ „Sind Sportveranstaltungen (Trainings, Kurse, Gruppen) für Erwachsene oder Kinder erlaubt?“

betrieben werden.

Auf Sportstätten ist generell eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen davon ist die Sportausübung.

Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden. Auf Outdoor-Sportstätten müssen pro Person 20 m2 zur Verfügung stehen. Indoor-Sportstätten müssen geschlossen bleiben.

Zusätzlich ist auf nicht öffentlichen Sportstätten sowie bei Sportveranstaltungen von Vereinen ein Contact Tracing notwendig (siehe FAQ „Wann und wie ist ein Contact Tracing notwendig?“).

Für den Spitzensport gelten eigene Regelungen (siehe FAQ "Sind Veranstaltungen mit SpitzensportlerInnen vom Veranstaltungsverbot ausgenommen?").

Achtung: Für einzelne Regionen oder Bundesländer können abweichende Regelungen gelten! Mehr Informationen zu regionalen Maßnahmen HIER
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