ASKÖ Energie Zuschuss 2025 - für ASKÖ Mitgliedsvereine
Gefördert werden
- Kosten für Umstellung auf erneuerbare Energieträger und Umstellung auf LED Systeme für das Jahr 2025 die vom betreffenden Verein nicht durch andere Förderungen abgedeckt werden können.
Ablauf
- Der Verein sendet den ausgefüllten und digital (z.B. ID-Austria), bzw. händisch unterschrieben Antrag an den LV/ZV
- Im Falle einer Notwendigkeit erfolgen Rückfragen durch den LV/ZV
- Die Förderung erfolgt durch Beschluss des LV/ZV, solange finanzielle Möglichkeiten vorhanden sind
- Auf eine Förderung/Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch
Anzahl der Fördermaßnahmen, Betragsobergrenze pro Verein:
- Pro Verein steht für das Förderjahr 2025 ein maximaler Zuschussbetrag von EURO 5.000,- zur Verfügung
Abrechnung
- Da es sich um Bundes-Sportförderungsmittel handelt, muss eine Abrechnung belegsmäßig den Kriterien des Bundesvereinszuschusses entsprechen.
- Bei einer Teilförderung müssen die eingereichten Belege teilentwertet werden
Kontakt - Abteilung Förderwesen
https://www.askoewat.wien/de/fuer-vereine/beratung-foerderung



