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ASKÖ Energie Zuschuss 2025 - für ASKÖ Mitgliedsvereine

ASKÖ Energie Zuschuss 2025 - für ASKÖ Mitgliedsvereine

Im Jahr 2025 können Umstellungskosten auf erneuerbare Energieträger und LED-Systeme bis zum 31.10.2025 beantragt werden.

Details und Ausschreibung

Gefördert werden

  • Kosten für Umstellung auf erneuerbare Energieträger und Umstellung auf LED Systeme für das Jahr 2025 die vom betreffenden Verein nicht durch andere Förderungen abgedeckt werden können.

Ablauf

  • Der Verein sendet den ausgefüllten und digital (z.B. ID-Austria), bzw. händisch unterschrieben Antrag an den LV/ZV
  • Im Falle einer Notwendigkeit erfolgen Rückfragen durch den LV/ZV
  • Die Förderung erfolgt durch Beschluss des LV/ZV, solange finanzielle Möglichkeiten vorhanden sind
  • Auf eine Förderung/Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch

 Anzahl der Fördermaßnahmen, Betragsobergrenze pro Verein:

  • Pro Verein steht für das Förderjahr 2025 ein maximaler Zuschussbetrag von EURO 5.000,- zur Verfügung

 Abrechnung

  • Da es sich um Bundes-Sportförderungsmittel handelt, muss eine Abrechnung belegsmäßig den Kriterien des Bundesvereinszuschusses entsprechen.
  • Bei einer Teilförderung müssen die eingereichten Belege teilentwertet werden

Kontakt - Abteilung Förderwesen

https://www.askoewat.wien/de/fuer-vereine/beratung-foerderung

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