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Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Anwendung der PRAE

Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Anwendung der PRAE

Die vom Sport erwirkte Ausnahmeregelung für die Anwendung der PRAE (Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung), dass wenn aufgrund der COVID-19 Krise Sportstätten gesperrt sind bzw. waren und alle anderen Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sind, auch ohne das Vorliegen einer Reisetätigkeit vom Verein/Verband steuer- und sozialversicherungsfrei eine PRAE ausgezahlt werden darf, wurde nun vorläufig bis 31.3.2021 verlängert.

Nähere Informationen dazu finden Sie auch auf der Website der Sport Austria unter den FAQ "Finanzielles und (Arbeits)rechtliches"

Link Beschluss Ausnahmeregelung Frühjahr 2020

Die aktuellen Abrechnungsformulare sind unter BSO - Sport Austria Abrechnungsformulare abrufbar.

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