Für Vereine ist laut Bildundsdirektion Wien folgende Regelung geltend (Stand 16.11.2021)
Bei Erfüllung folgender Erfordernisse steht der Turnsaalbenützung von Vereinen/Verbänden in Wien nichts entgegen!
Ausnahme: Schulen können auf Grund von Eigenbedarf unabhängig dieser Regel den Zutritt ablehnen.
Schulraumüberlassung
Diese ist zulässig, unter der Voraussetzung, dass kein Kontakt zwischen den externen Personen, den Schüler/inne/n und den Lehrpersonen erfolgt.
Für die Sportausübung bzw. Betretung ist ein Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr laut aktuellen Richtlinen der Stadt Wien zu erbringen und während des gesamten Aufenthalts in der Schule bereithalten.
Information Bildungsdirektion:
Im aktuellen Erlass „Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 (3. Auflage) - Erlass des BMBWF GZ 2021-0.796.507“ finden sich auf Seite 18 die Vorgaben des BMBWF zur Hallenbenützung von Vereinen/Verbänden (gültig für die derzeitige Sicherheitsphase „November 2021“ - vom 16. November 2021 bis zum 27. November 2021- und auch für die höchste Risikostufe 3):