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Corona-Pandemie: Aktueller Stand 15.09.2021

Verordnung 15. September 2021 - Link Verordnung
Die mit 15.9.21, 0.00 Uhr in Kraft tretende Novelle der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung bringt folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Impfungen mit zwei Dosen (z.B. Biontech/Pfizer oder Moderna) auf 360 Tage ab der Zweitimpfung
  • Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Antigentests auf 24 Stunden
    Gültigkeitsdauer der im „Ninja-Pass“ eingetragenen Antigentests bleibt 48 Stunden (Ausnahme Wien: bei über 12-Jährigen auch nur 24 Stunden)
  • 3G-Nachweispflicht bei Veranstaltungen/Zusammenkünften ab 25 TeilnehmerInnen auch auf öffentlichen Sportstätten (bei Sportausübung auf nicht-öffentlichen Sportstätten war dies bis dato ohnehin für jede Person notwendig)
  • Spitzensportregelung bleibt stehen

Folgende Sicherheitsmaßnahmen gelten in Wien zusätzlich:
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

Was ist im Sportbereich erlaubt? - siehe mehr

Wir verweisen dazu auf das FAQ der Sport Austria

Sport Austria-  www.sportaustria.at/corona

Übersicht Sport ab 15.09.2021 - Was ist im Sportberich erlaubt

Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
Outdoor

Nicht-öffentliche Sportstätte
Outdoor/Indoor

Quadratmeter p.P.

nein

nein

Öffnungszeiten

0-24 Uhr

0-24 Uhr

Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr („3G“)

nein

bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen;
Sonderform Spitzensport: Arzt/Ärztin, erweitertes Präventionskonzept, geimpft, genesen oder mind. alle 7 Tage Tests

Präventionskonzept

nein

ja

COVID-19-Beauftragte/r

nein

ja

Abstand

keiner

keiner

Maskenpflicht

nein

nein (sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)

Zusammenkünfte/
Veranstaltungen

mehr als 25 TeilnehmerInnen: 3G-Nachweispflicht
mehr als 100 TeilnehmerInnen: Anzeigepflicht, 3G-Nachweispflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r

mehr als 100 TeilnehmerInnen: Anzeigepflicht, 3G-Nachweispflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r;
Spitzensport: gesonderte Bestimmungen

Contact Tracing

bei Zusammenkünften mit mehr als 25 TeilnehmerInnen und länger als 15 Minuten

beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien; bei Zusammenkünften mit mehr als 25 TeilnehmerInnen (auch im Freien); im Spitzensport immer notwendig

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