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Corona-Pandemie: Aktueller Stand 08.02.2021

Maßnahmen ab 08. Februar 2021

Link Verordnung

Änderungen zu 25.01.2021

  • auf Outdoor - Sportstätten müssen nun 20 m2 pro Person für die Sportausübung zur Verfügung stehen
  • auf Sportstätten muss nun eine FFP2-Masken getragen werden (ausgenommen tatsächliche Sportausübung)

Die aktuelle Verordnung sieht unter § 13 Abs 3 Z 10 wieder eine Ausnahme für Zusammenkünfte von max. vier Personen aus max. zwei Haushalten zzgl. max. sechs minderjähriger Kinder oder Minderjähriger vor. Leider besagen die mitgelieferten rechtlichen Begründungen sowie die Auskunft des Krisenstabs des Gesundheitsministeriums, dass dies nicht auf Gruppenkurse umlegbar ist. Kleingruppentrainings sind somit weiterhin nicht möglich.

Was ist im Sportbereich erlaubt?

Wir verweisen dazu auf das FAQ der Sport Austria

Sport Austria-  www.sportaustria.at/corona

Bundesministerium - https://www.bmkoes.gv.at/Fragen

Übersicht Sport ab 08. Februar 2021

Aktuell darf Sport nur

  • alleine (jederzeit),
  • mit Personen aus dem gleichen Haushalt (jederzeit, ohne Abstand),
  • mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn (jederzeit, ohne Abstand),
  • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister – jederzeit, ohne Abstand),
  • mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird (jederzeit, ohne Abstand),
  • oder mit maximal vier Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjähriger (nur zwischen 6 und 20 Uhr, mit zwei Meter Abstand)

betrieben werden.

Auf Sportstätten ist generell eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen davon ist die Sportausübung.

Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden. Auf Outdoor-Sportstätten müssen pro Person 20 m2 zur Verfügung stehen. Indoor-Sportstätten müssen geschlossen bleiben.

Ausgenommen ist nur der Spitzensport

Wir empfehlen alle Informationen genau für euren Verein zu prüfen!
Vor der Aufnahme von Sportaktivitäten ist mit dem zuständigen Anlagenbetreiber (Stadt, Verband, etc.) Kontakt aufzunehmen, um abzuklären in welcher Form eine Nutzung der Sportstätte möglich ist.

Achtung: Für einzelne Regionen oder Bundesländer können abweichende Regelungen gelten! Mehr Informationen zu regionalen Maßnahmen HIER

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