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Corona-Pandemie: Aktueller Stand 01.10.2021

Verordnung Maßnahmen ab 01. Oktober 2021 - Link Verordnung

Bitte beachtet die in Wien gültigen Maßnahmen ab 01.Oktober 2021:

  • In Wien dürfen nicht-öffentliche Sportstätten zur Sportausübung nur mehr mit 2,5G-Nachweis betreten werden. Das bedeutet geimpft, genesen oder mit einem PCR-Test, der nicht älter als 48h ist.
  • Dies gilt auch für die TeilnehmerInnen von Veranstaltungen mit 26-500 Personen.
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 TeilnehmerInnen gilt nur mehr die 2G-Regel, also geimpft oder genesen.
  • Für Kinder unter 12 Jahren gilt weiterhin auch der Antigen-Test.
  • Bei allen Schüler:innen über 12 Jahren, welche über einen Ninja-Pass verfügen, gilt aus diesem nur der PCR-Test und zwar mit der in Wien bekannten Gültigkeitsdauer von 48h.

Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

Was ist im Sportbereich erlaubt? - siehe mehr

Wir verweisen dazu auf das FAQ der Sport Austria

Sport Austria-  www.sportaustria.at/corona

Übersicht Sport ab 01.10.2021 - Was ist im Sportberich erlaubt

Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
Outdoor

Nicht-öffentliche Sportstätte
Outdoor/Indoor

Quadratmeter p.P.

nein

nein

Öffnungszeiten

0-24 Uhr

0-24 Uhr

Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr („3G“)

nein

bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen;
Sonderform Spitzensport: Arzt/Ärztin, erweitertes Präventionskonzept, geimpft, genesen oder mind. alle 7 Tage Tests

Präventionskonzept

nein

ja

COVID-19-Beauftragte/r

nein

ja

Abstand

keiner

keiner

Maskenpflicht

nein

nein (sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)

Zusammenkünfte/
Veranstaltungen

mehr als 25 TeilnehmerInnen: 2,5G-Nachweispflicht
mehr als 100 TeilnehmerInnen: Anzeigepflicht, 3G-Nachweispflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r

mehr als 100 TeilnehmerInnen: Anzeigepflicht, 2,5G-Nachweispflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r;
Spitzensport: gesonderte Bestimmungen

Contact Tracing

bei Zusammenkünften mit mehr als 25 TeilnehmerInnen und länger als 15 Minuten

beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien; bei Zusammenkünften mit mehr als 25 TeilnehmerInnen (auch im Freien); im Spitzensport immer notwendig

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