Main area
.

Corona-Maßnahmen Update 31.01.22

Bundesweite Maßnahmen - Kontaktsport in Wien Indoor wieder möglich

Update 05.02.2022 - Link Verordnung

In allen Bundesländern gelten aktuell bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

  • Die 25-Personen-Grenze wurde auf 50 erhöht. Trainings und Wettkämpfe sind somit im Breitensport mit bis zu 50 Teilnehmer:innen möglich
  • Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert
  • Die Sperrstunde wurde auf 24 Uhr verlängert
  • Stehen ausschließlich zugewiesene Sitzplätze zur Verfügung, gelten für Personen (z.B. Zuschauer:innen) indoor wie outdoor eine Obergrenze von max. 2.000 Teilnehmer:innen und der 2G-Nachweis.

Maßnahmen  ab 11.01.2022 - Link Verordnung bzw. ab 31.01.2022 - Link Verordnung gültig bis 27.02.2022

Mit Stand 31.01.2022 ist Kontaktsport Indoor in Wien somit wieder möglich. (Link Verordnung Wien)
In Wien können somit auch wieder Kampf- und Kontaktsport nach den Maßnahmen der Bundesverordnung ausgeübt werden.

Die übrigen gültig Maßnahmen seit 11.01.2022 bleiben grundsätzlich in Kraft bzw. unverändert.

  • FFP2-Maskenpflicht im Freien bzw. auf öffentlichen Orten sofern der 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. (ausgenommen Sportausübung)
  • Die Prüfpflicht des 2G-Nachweises gilt bei Betreibern von nicht öffentlichen Sportstätten bzw. in allfälligen auf der Sportanlage befindlichen Verkaufsshops bzw. bei Zusammenkünften (auch für Sportveranstaltungen)
  • Sonderbestimmungen für Spitzensport bleiben unverändert

    Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.

    Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
    https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

    Unter welchen Bedingungen dürfen Personen, die über EINEN 2G-Nachweis verfügen, Sport ausüben?

    Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
    Outdoor

    Nicht-öffentliche Sportstätte
    Outdoor/Indoor

    Quadratmeter p.P.

    nein

    nein

    Öffnungszeiten

    0-24 Uhr

    5-24 Uhr

    2G-Nachweis (für berufliche Tätigkeit gilt 3G)

    nein

    bei der Sportausübung und für Zuschauer:innen

    Präventionskonzept

    nein

    ja

    COVID-19-Beauftragte/r

    nein

    ja

    Abstand

    mind. 2m zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben

    keiner bei der Sportausübung

    Maskenpflicht

    nein

    ja, beim Betreten von geschlossenen Räumlichkeiten;
    Ausnahmen: bei der Sportausübung und in Feuchträumen

    Zusammenkünfte/
    Veranstaltungen

    nur zwischen 5-24 Uhr;
    2G-Nachweispflicht,
    max. 50 Teilnehmer:innen ohne zugewiesene Sitzplätze

    nur zwischen 5-24 Uhr;
    2G-Nachweispflicht,
    max. 50 Teilnehmer:innen ohne zugewiesene Sitzplätze;
    Spitzensport: Sonderbestimmungen

    Contact Tracing

    bei allen Zusammenkünften

    beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien;
    bei Zusammenkünften (auch im Freien);
    im Spitzensport immer notwendig

    Maßnahmen bis 30.01.2022

    zurück