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Corona-Maßnahmen Update 24.03.22

Maßnahmen Wien -  24.03.2022 - Link Verordnung

  • In Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten und Gastronomie (z.B. Kantine) weiterhin 2G (geimpft oder genesen) und für Zusammenkünfte indoor eine FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen Sportausübung). Für Spitzensportler:innen gilt dabei im Sinne der beruflichen Tätigkeit weiterhin 3G.

Bundesweite Maßnahmen - 24.03.2022 - Link Verordnung

COVID-Update: Die mit 24.03. in Kraft getretenen Novellen der COVID-Bundes- uv.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • In geschlossenen Räumen von Sportstätten gilt FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen Sportausübung sowie Feuchträume wie Duschen und Schwimmhallen)
  • In puncto Zusammenkünfte ist die Verordnung widersprüchlich. Wir empfehlen daher in geschlossenen Räumen auch für Zuschauer:innen generell Maskenpflicht. Ausnahmen sind die Konsumation von Speisen und Getränken und wenn bei mehr als 100 Personen keine gekennzeichneten und zugewiesenen Sitzplätze (z.B. ausschließlich Stehplätze) zur Verfügung stehen. In diesem Fall kann anstatt der FFP2-Maskenpflicht ein 3G-Nachweis verlangt werden.

In den restlichen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

      Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.

      Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
      https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

      Unter welchen Bedingungen kann Sport im Moment ausgeübt werden?

      Outdoor – an öffentlichen Orten sowie auf nicht-öffentlichen Sportstätten – kann uneingeschränkt Sport betrieben werden.

      In geschlossenen Räumen von Sportstätten gilt eine FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen bei der Sportausübung sowie in Feuchträumen wie Duschen und Schwimmhallen).

      In Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht 2G (geimpft oder genesen). Spitzensportler:innen sind davon ausgenommen.

      Maßnahmen bis 23.03.2022

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