Maßnahmen Wien - 19.02.2022 - Link Verordnung
- Zum Betreten von Indoor-Sportstätten braucht man einen 2G-Nachweis. Darüber hinaus ist beim Betreten sowie am Weg von und zu den Nasszellen, Geräten oder Ähnlichem eine FFP2-Maske sowie ein 2-Meter-Abstand zu anderen Besucher*innen vorgeschrieben
-
Die Personenobergrenze für Veranstaltungen wird aufgehoben. PCR-Testergebnisse dürfen nicht älter als 48 Stunden sein, Antigen-Tests sind nicht gültig. Speisen und Getränke dürfen nur ausgegeben werden: - Bei Zusammenkünften bis zu 50 Personen. - Bei Zusammenkünften mit zugewiesenen Sitzplätzen. Es gelten die Gastronomie-Regeln.
- die Gültigkeit des PCR-Tests ist in Wien auf 48 Stunden reduziert. (auch bei körpernahen Dienstleistungen und Ort beruflicher Tätigkeit (vgl § 1 und 2).
Bundesweite Maßnahmen - 19.02.2022 - Link Verordnung
In allen restlichen 8 Bundesländern gelten aktuell bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.
- Für nicht-öffentliche Sportstätten gilt 3G
- Für Zusammenkünfte (Training, Wettkampf, Kurs…) gilt 3G
- Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert
Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.
Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/
Unter welchen Bedingungen dürfen Personen, die über EINEN 3G-Nachweis verfügen, Sport ausüben?
Achtung: in Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten weitehin 2G und bei Zusammenkünften 2,5G (also 2G oder PCR-Test max. 48h alt)!
|
Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
Outdoor
|
Nicht-öffentliche Sportstätte
Outdoor/Indoor
|
Quadratmeter p.P.
|
nein
|
nein
|
Öffnungszeiten
|
0-24 Uhr
|
5-24 Uhr
|
3G-Nachweis
|
nein
|
bei der Sportausübung und für Zuschauer:innen
|
Präventionskonzept
|
nein
|
ja
|
COVID-19-Beauftragte/r
|
nein
|
ja
|
Abstand
|
mind. 2m zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben
|
keiner bei der Sportausübung
|
Maskenpflicht
|
nein
|
ja, beim Betreten von geschlossenen Räumlichkeiten;
Ausnahmen: bei der Sportausübung und in Feuchträumen
|
Zusammenkünfte/
Veranstaltungen
|
3G-Nachweispflicht;
mit mehr als 50 Teilnehmer:innen nur nur zwischen 5-24 Uhr
|
nur zwischen 5-24 Uhr;
3G-Nachweispflicht,
Spitzensport: Sonderbestimmungen
|
Contact Tracing
|
bei allen Zusammenkünften mit Aufenthalt länger als 15 Minuten und wenn nicht durchgehend Maske getragen wird
|
beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien;
bei Zusammenkünften (auch im Freien) wenn nicht durchgehend Maske getragen wird;
im Spitzensport immer notwendig
|