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Ankündigung ordentlichen ASKÖ-Wien Generalversammlung 2022

Die ordentliche Generalversammlung der ASKÖ Wien wird wie folgt angekündigt:
Die Einladungen an die Delegierten sind via Email mit 10.02.2022 versandt worden.

Donnerstag, 10. März 2022, um 18.30 Uhr,
Haus des Sports / Spiegelsaal – Prinz Eugen Straße 12, 1040 Wien

Die Tagesordnung wird wie folgt vorgeschlagen:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Genehmigung des Protokolls des ASKÖ Wien Landestags vom 13. März 2018
5. Bestätigung der Wahlkommission
6. Bestätigung der Kooptierungen
7. Totenehrung
8. Bericht des Vorstands
9. Bericht der Kontrolle
10. Antrag auf Entlastung des Vorstands
11. Wahlen
12. Ehrungen
13. Anträge an die Generalversammlung - 1)
14. Allfälliges

1) Anträge müssen mindestens 2 Wochen vorher schriftlich an den Vorstand bzw. das Verbandsbüro übermittelt werden.

Teilnahme

Nach aktuellem Stand sind folgende Richtlinien für die Teilnahme gültig:
• Für die Teilnahme vor Ort gilt die 3G Regel (geimpft oder genesen oder PCR getestet – 48 Std. gültig).
• Für die Dauer der Veranstaltung gilt FFP2-Maskenpflicht.

Im Hinblick auf die Notwendigkeiten der Registrierung und 2G+ Kontrolle ersuchen wir um zeitgerechtes Erscheinen vor dem offiziellen Beginn.

Informationen zum Stimmrecht und den Anträgen

Das Stimmrecht für Mitgliedsvereine kann nur bei einbezahltem Mitgliedsbeitrag des Jahres 2022 wahrgenommen werden.

Auszug aus den Statuten
LINK komplettes Statut

§8. Generalversammlung
(7) Die Aufgaben der Generalversammlung sind:
f) Beschlussfassung über rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Wochen vorher, schriftlich beim Vorstand bzw. an die Adresse der Verbandsbüros eingereichte Anträge der ordentlichen Mitglieder
§16. Wahlen und Stimmrecht
(1) Wahlen sind geheim und mittels Stimmzettel durchzuführen.
(2) Die Stimmberechtigung der ordentlichen Mitglieder bei der Generalversammlung ist an die fristgerechte Entrichtung des Mitgliedsbeitrages gemäß §17 gebunden.
(3) Das Stimmrecht in den Gremien der ASKÖ-Wien ist von den gewählten Personen auszuüben. Im Verhinderungsfalle ist es an die gewählten Stellvertreterinnen oder Stellvertreter übertragbar. Andere Übertragungen sind nicht zulässig.
(4) Bei Stimmengleichheit in einem Gremium entscheidet die Stimme der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden.
(5) Bei Abstimmungen in den Gremien des Verbands kann pro Teilnehmerin oder pro Teilnehmer nur ein Stimmrecht ausgeübt werden. Auch wenn eine Funktionärin oder ein Funktionär Mitglied mehrerer Gremien ist, hat sie bzw. er nur eine Stimme.
§17. Mitgliedsbeitrag
(1) Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder haben bis zum 31. 3. des Kalenderjahres den von der Generalversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
(2) Dessen fristgerechte Entrichtung im laufenden Kalenderjahr ist die Voraussetzung der Stimmberechtigung der ordentlichen Mitglieder bei der Generalversammlung (siehe §16 Abs. (2)).
Fällt die Notwendigkeit der Stimmberechtigung in die Zahlungsfrist des Mitgliedsbeitrages (etwa bei einer Generalversammlung, die in den ersten drei Monaten eines Kalenderjahres stattfindet) ist dieser zur Wahrung der Stimmberechtigung jedenfalls am Tag der entsprechenden Sitzung zu entrichten und dies durch das Mitglied nachzuweisen. Dies kann auch im Rahmen der Generalversammlung erfolgen.
ASKÖ Wien
ZVR-Zahl: 019255782
Maria-Jacobi-Gasse 1
Media Quarter Marx 3.2
A-1030 Wien Telefon: +43 (1) 545 31 31
Fax: +43 (1) 545 31 31 17
E-Mail: office@askoe-wien.at

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