Strengere Corona-Maßnahmen für Wien verlängert
Update 31.01.22 - Bundesweite Maßnahmen - keine Veränderungen für den Sport
Maßnahmen ab 11.01.2022 - Link Verordnung
bzw. ab 31.01.2022 - Link Verordnung gültig bis 27.02.2022
- FFP2-Maskenpflicht im Freien bzw. auf öffentlichen Orten sofern der 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. (ausgenommen Sportausübung)
- Die Prüfpflicht des 2G-Nachweises gilt bei Betreibern von nicht öffentlichen Sportstätten bzw. in allfälligen auf der Sportanlage befindlichen Verkaufsshops bzw. bei Zusammenkünften (auch für Sportveranstaltungen)
- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur bis 22 Uhr betreten werden
- Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze wie z.B. Trainings dürfen nur mit max. 25 Personen stattfinden (auch outdoor)
- Sportveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (z.B. Zuschauer:innen) können indoor wie outdoor mit max. 500 Personen bei 2G-Nachweis, max. 1.000 Personen bei 2G-Nachweis+PCR-Test und max. 2.000 Personen bei Boosterimpfung+PCR-Test stattfinden
- Sonderbestimmungen für Spitzensport bleiben unverändert
COVID-Verordnung: strengere Maßnahmen in Wien bis 30.01.22 (Link zur Verordnung) bzw. 30.01 (Link zur Verordnung)
- Sport darf indoor nur ohne Körperkontakt ausgeübt werden. Zusätzlich ist ein 2m Abstand zu allen anwesenden Personen zu jedem Zeitpunkt einzuhalten.
- Bei Zusammenkünften von mehr als 25 Personen outdoor gilt 2G+. Es ist also ein zusätzlicher Nachweis über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen.
- Indoor Sportstätten dürfen nur mit FFP2-Maske betreten werden, die FFP2-Maske muss jederzeit getragen werden, außer bei der Sportausübung.
Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.
Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter:
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/